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IFRS 16: Der neue internationale Bilanzierungsstandard und wie er Leasingnehmer beeinflusst

 

Seit dem 1. Januar 2019 gilt der neue Rechnungslegungsstandard zur Leasingbilanzierung – IFRS 16 Leases – betrifft mit seinen Neuerungen insbesondere Leasingnehmer, die nach den internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) bilanzieren, und führt zu einer transparenteren Darstellung von Leasingverhältnissen in ihrer Bilanz.

Wer ist von den Änderungen betroffen?

IFRS 16 betrifft nur Unternehmen, die nach dem internationalen Standard bilanzieren. In Deutschland sind dies knapp 1.000 große, kapitalmarktorientierte Unternehmen. Der Großteil der Leasing-Kunden sind mittelständische Unternehmen, die nach Handelsgesetzbuch bilanzieren und somit nicht betroffen sind. Der Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) schätzt, dass nur ein geringer Anteil der Leasing-Neugeschäfte durch den neuen Bilanzierungsstandard beeinflusst werden wird.

Welche Neuerungen werden eingeführt?

Der neue Standard basiert auf dem Right-of-Use-Konzept, wonach zukünftig alle Miet- und Leasing-Verhältnisse auf Seiten des Leasing-Nehmers bilanziert werden müssen. Während bisher die in der Praxis weit verbreiteten Operating-Leases gar nicht in der IFRS-Bilanz auftauchten, müssen nun grundsätzlich alle Leasingverhältnisse bilanziert werden. Dadurch können sich Veränderungen in den zentralen Kennzahlen zur Verschuldung und dem Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände (EBITDA), aber auch der Eigenkapitalquote ergeben. Ausnahmen bilden sogenannte Short-Term-Leases, also Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von bis zu zwölf Monaten, Small Ticket Leases für Objekte mit einem Neuwert unter 5.000 US Dollar und Software-Leases, welche sämtlich wie ein Operating-Lease behandelt werden dürfen.

Erstanwendung und Übergangsvorschriften

IFRS 16 ist erstmals verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Für die zum 1. Januar 2019 (bzw. dem Zeitpunkt der erstmaligen Umstellung) noch bestehenden Leasingverhältnisse besteht ein Wahlrecht zwischen der vollständigen oder der modifizierten retrospektiven Anwendung.

  • Die vollständige retrospektive Anwendung erfolgt unter Einbeziehung früherer Berichtsperioden. Dabei wird unterstellt, dass alle relevanten Leasingverhältnisse schon immer nach IFRS 16 bilanziert worden seien.
  • Bei der modifizierten retrospektiven Anwendung bleiben die Vorjahresangaben unverändert. Für die bisher als Operating Lease klassifizierten Verträge bestehen zwei alternative Bewertungsmöglichkeiten. Die Buchwerte der Right-of-Use-Assets können gesondert für jedes Leasingverhältnis entweder auf Basis der fortgeführten Anschaffungskosten oder auf Basis des Barwerts der Leasing-Verbindlichkeit zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung bewertet werden. Der kumulative Effekt aus der retrospektiven Anwendung wird im Eigenkapital gezeigt.

Woher kommen die Daten für die IFRS-16 Aufbereitung ?

Der BDL beispielsweise unterstützt den Veränderungsprozess durch die Bereitstellung eines einheitlichen Datenformats mit spezifizierten Definitionen für die IFRS-16-relevanten Vertragsinformationen soweit sich diese nicht ausschließlich in der Sphäre des Leasingnehmers befinden.

Als Mitgliedsunternehmen des BDL unterstützt auch BNP Paribas Leasing Solutions dieses Format und stellt entsprechende Daten gerne zur Verfügung.

Welche Unterstützung bietet BNP Paribas Leasing Solutions?

BNP Paribas Leasing Solutions erarbeitet gerne zusammen mit Ihnen, ein Finanzierungskonzept, welches in die jeweilige IFRS-16-Strategie des Unternehmens passt. Dabei bringen wir unsere Fachkenntnisse und Erfahrungen ein, um gemeinsam eine Lösung zu finden. Sprechen Sie uns jetzt an!