Der Maschinenschutz kann für Neu- und Gebrauchtmaschinen bis zu einem Alter von max. 5 Jahren abgeschlossen werden, zum Beispiel für:
Landmaschinen, wie
- Mähdrescher
- Traktoren
- Feldhäcksler
- Pressen
Baumaschinen, wie
- Bagger
- Radlader
- Straßenwalzen
Flurförderzeuge, wie
- Gabelstapler
- Hub- und Arbeitsbühnen
- Anhängerbühnen
- Produktionsmaschinen