FAQ zu den Änderungen im Geldwäschegesetz (GwG)

Durch das am 23.06.2017 neu erlassene Geldwäschegesetz wurde die 4. EU-Geldwäscherichtlinie mit Wirkung ab dem 26.06.2017 in deutsches Recht umgesetzt.
Mit dieser Novelle gibt es eine wesentliche Änderung bei der Identifizierung von juristischen Personen, da künftig die auftretende/n Person/en (Unterzeichner) anhand eines gültigen Legitimationspapieres identifiziert werden müssen. Um diesen Prozess für Ihre Kunden zu erleichtern bitten, wir Sie um Ihre Unterstützung. Hierzu haben wir die wichtigsten Punkte für Sie zusammengestellt.

1. Änderungen durch die neue Geldwäscherichtlinie

a. Welche Änderungen gibt es?

Die 4. Europäische Geldwäscherichtlinie sieht vor, dass nicht nur der Vertragspartner, sondern, ungeachtet der Rechtsform des Vertragspartners, auch die für ihn auftretende/n Person/en (Unterzeichner) identifiziert werden muss/müssen.

Für natürliche Personen gibt es keine Änderungen, da die Identifikation hier bereits vorher schon durch Sie vorgenommen wurde.

b. Was bedeutet diese Änderung konkret?

Ab sofort muss/müssen die Person/en, die den Vertrag unterzeichnet/unterzeichnen, anhand eines amtlichen Lichtbildausweises identifiziert werden.

c. Wie kann die Identifikation am Besten erfolgen?

Damit die Identifikation für Ihre Kunden möglichst einfach abläuft, bitten wir Sie darum, die Identifikation direkt vor Ort bei Vertragsunterzeichnung durchzuführen, so wie Sie dies bereits von der Identifikation von natürlichen Personen als Vertragspartner kennen.

d. Wie muss identifiziert werden?

Unsere Finanzierungsformulare enthalten einen Identifizierungsblock, in dem die erforderlichen Daten einzutragen sind. Das ist neben der vollständigen Kopie des Ausweises eine Angabe zur Vertretungsbefugnis des jeweiligen Unterzeichners.

Die Feststellung und Überprüfung der Identität durch Sie kann nur erfolgen, wenn der zu Identifizierende tatsächlich anwesend ist! Es reicht nicht aus, sich eine Ausweiskopie aushändigen zu lassen!

e. Welche Ausnahmen gibt es?

Mit der neuen Geldwäscherichtlinie und den Klarstellungen der Behörden ist die bisherige Ausnahme der Identifizierung von gesetzlichen Vertretern weggefallen. Insbesondere dadurch, dass bei jedem Vertrag von nun an auch zu prüfen ist, ob die handelnde Person überhaupt hierzu berechtigt ist (Prüfung der Vertretungsbefugnis).

f. Wie werden die Informationen der Identifikation an BNP Paribas Leasing Solutions weitergeleitet?

Bitte legen Sie Ihren Finanzierungsunterlagen eine gut lesbare Farbkopie/Farbscan des entsprechenden Ausweisdokumentes (Vorder- und Rückseite) bei.

2. Grundsätzliche Informationen über das Geldwäschegesetz (GwG)

a. Was ist das GwG und was soll es bewirken?

Das GwG dient der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsprävention. Durch das neue GwG gibt es eine Vielzahl von Verpflichteten, so zum Beispiel Banken, Finanzdienstleister, Anwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Immobilienmakler und auch Güterhändler (alle Unternehmen, die gewerbsmäßig Güter veräußern). Alle Verpflichteten haben Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu erfüllen.

b. Wie funktioniert das GwG?

Das GwG basiert zentral auf dem „Know-Your-Customer-Prinzip“. Dieses sieht unter anderem vor, dass Verpflichtete die Identität ihrer Kunden in deren Gegenwart bei Begründung einer Geschäftsbeziehung überprüfen müssen

c. Wer muss laut GwG identifiziert werden?

Das „Know-Your-Customer-Prinzip“ sieht vor, dass wir uns über die Identität unserer Kunden und der Unterzeichner persönlich und dokumentenmäßig Klarheit verschaffen müssen. Natürliche Personen müssen anhand eines amtlichen Lichtbildausweises identifiziert werden.

Sie haben noch weitere Fragen?

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Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Ihnen bekannten Ansprechpartner in unserem Haus.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!